Außerordentliche Mitgliederversammlung
des Fußball-Club Burlafingen e. V.
Freitag, 04. Juli 2025, 19:30 Uhr, Iselstuben, Thalfinger Str. 82,
89233 Neu-Ulm/Burlafingen
Eingeladen sind alle Vereinsmitglieder.
Grund der Versammlung
Auf Vorschlag des Vereinsausschusses soll die Satzung bezüglich der Zusammensetzung und des Vertretungsrechts des Vorstandes geändert werden. Ziel der Satzungsänderung ist, in Zukunft mehr Vereinsmitglieder für ein Vorstandsamt begeistern zu können. Da sich mehrere Vorstandsmitglieder nur übergangsweise für ihre Ämter zur Verfügung gestellt haben, soll diese Satzungsänderung in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt werden, um bereits zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung (Anfang des Jahres 2026) eine stabile Vorstandschaft wählen zu können.
Tagesordnung
- Begrüßung
- Änderung der Vereinssatzung in folgenden Punkten:
Bisherige Formulierung | Änderungsvorschlag |
§ 8 Mitgliederversammlung 12. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom 1. Vorsitzenden und dem 1. Schriftführer zu unterzeichnen ist. | § 8 Mitgliederversammlung 12. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von einem durch den Vorstand bestimmten Vorstandsmitglied zu führen und von jenem und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. |
§ 9 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 3. Vorsitzenden, der zugleich das Amt eines Schatzmeisters innehat. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Mehrere Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. | § 9 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung bei der Bestellung des Vorstands. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Mehrere Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. |
2. Der Vorsitzende zeichnet für den Verein in der Weise, dass er zu dem Gesamtnamen des Vereins seine Namensunterschrift mit 1. Vorsitzender beifügt. Er ist zu allen Rechtshandlungen ermächtigt, insbesondere zum Abschluss von Verträgen jeder Art, sowie zu Einträgen aller Art in die öffentlichen Bücher, soweit ordnungsgemäße Beschlüsse vorliegen. | 2. Der Vorstand ist zu allen Rechtshandlungen ermächtigt, insbesondere zum Abschluss von Verträgen jeder Art, sowie zu Einträgen aller Art in die öffentlichen Bücher, soweit ordnungsgemäße Beschlüsse vorliegen. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands wird in einer konstituierenden Vorstandssitzung nach der Bestellung durch die Vorstandsmitglieder selbst geregelt. |
3. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein und den 2. und 3. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Im Innenverhältnis gilt: Der 2. und 3. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden. | 3. Der Verein wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Im Innenverhältnis gilt: Der Gesamtvorstand entscheidet, welche Vorstandmitglieder den Verein in welcher Sache vertreten. |
4. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vereinsausschusses. | 4. Der Vorstand bestimmt ein Vorstandsmitglied, das die Sitzungen des Vereinsausschusses leitet und ein weiteres, das die Sitzungen protokolliert. |
5. Scheidet der 2. bzw. 3. Vorsitzende vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom Vereinsausschuss für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied kommissarisch hinzu zu wählen. Eine Entlastung für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied ist in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung vorzunehmen. Eine Entlastung für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied ist in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung vorzunehmen. | 5. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, bleiben die anderen Vorstandsmitglieder bis zum Ende der Amtszeit im Amt. Fällt durch das Ausscheiden die Zahl der Vorstände unter drei, ist vom Vereinsausschuss für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied kommissarisch hinzu zu wählen. Eine Entlastung für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied ist in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung vorzunehmen. |
6. Scheidet der 1. Vorsitzende vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom Vereinsausschuss innerhalb von drei Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der die Entlastung und die Wahl eines 1. Vorsitzenden erfolgen muss. | [entfällt] |
§ 10 Vereinsausschuss 1. Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus a) den Mitgliedern des Vorstandes b) den Abteilungsleitern c) den Jugendleitern d) dem 1. und 2. Schriftführer e) den Beisitzern | § 10 Vereinsausschuss 1. Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus da) den Mitgliedern des Vorstandes b) den Abteilungsleitern c) den Jugendleitern d) den Beisitzern |
3. Der Vereinsausschuss tritt mindestens sechsmal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied einberufen und geleitet. Die Aufgaben des Vereinsausschusses ergeben sich aus der Satzung. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben übertragen. | 3. Der Vereinsausschuss tritt mindestens sechsmal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch ein vom Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied einberufen und geleitet. Die Aufgaben des Vereinsausschusses ergeben sich aus der Satzung. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben übertragen. |
§ 17 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 23.09.2022 geändert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Änderung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | § 17 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 04.07.2025 geändert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Änderung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Der in der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung vor der Satzungsänderung gewählte Vorstand bleibt bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im Amt. |
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