Freitag, 23. September 2022, 19:30 Uhr, Iselstuben, Thalfinger Str. 82, 89233 Neu-Ulm/Burlafingen
Vorläufige Tagesordnung
Die Tagesordung wurde am 12.09.2022 durch einen Antrag geändert.
- Begrüßung und Totenehrung durch den 2. Vorsitzenden
- Bericht des 2. Vorsitzenden
- Bericht der Schatzmeisterin
- Berichte aus den Abteilungen
- Fußball
- Handball
- Faustball
- Gymnastik
- Tennis
- Satzungsänderungen (siehe Anhang)
- Anträge
Uwe Beil: Einführung einer Aufwandsentschädigung für die Vereinsvorstände (Wortlaut siehe Anhang)
Pause
- Wahl des Versammlungs- und Wahlleiters
- Bericht der Kassenrevisoren
- Entlastung der Vorstandschaft und des Vereinsausschusses
- Wahl der Vorstandschaft und des Vereinsausschusses
- Verschiedenes
Zu Punkt 5. Satzungsänderungen
- § 8 Mitgliederversammlung, Punkt 4: Ersetzen von „Frist von 2 Wochen“ durch „Frist von 4 Wochen“.
- Punkt 10: Ersetzen von „1 Woche vor der Mitgliederversammlung“ durch „2 Wochen vor der Mitgliederversammlung“.
- Am Ende von Punkt 10 einfügen: „Die Änderung der Tagesordnung durch Anträge muss spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung im „Amtsblatt der Stadt Neu-Ulm und Mitteilungsblatt für die Stadt Neu-Ulm und deren Stadtteile“ veröffentlicht werden.“
Diese drei Änderungen sind notwendig, da die bisherige Regelung Widersprüche enthält.
- § 11 Abteilungen, am Ende von Punkt 4 einfügen: „Bei der Gründung der Abteilung wird die Abteilungsleitung zunächst vom Vereinsausschuss gewählt.“
Dieser Punkt war bisher nicht geregelt.
- § 11 Punkt 6 ersetzen durch: „Die Einberufung der Abteilungsversammlung erfolgt analog zur Mitgliederversammlung durch die Abteilungsleitung in Absprache mit dem Vorstand.“
Die bisherige Regelung enthielt keine Ladungsfrist und keine Angabe über die Form der Ladung.
- § 14 Haftung, Punkt 1: Ersetzen von „deren Vergütung € 500 im Jahr nicht übersteigt“ durch „deren Vergütung € 840,- im Jahr nicht übersteigt“.
Diese Summe ist § 31 BGB Vereinsrecht übernommen. Die bisherige Regelung ist veraltet.