Einladung zur Mitgliederversammlung

Freitag, 23. September 2022, 19:30 Uhr, Iselstuben, Thalfinger Str. 82, 89233 Neu-Ulm/Burlafingen

Vorläufige Tagesordnung

Die Tagesordung wurde am 12.09.2022 durch einen Antrag geändert.

  1. Begrüßung und Totenehrung durch den 2. Vorsitzenden
  2. Bericht des 2. Vorsitzenden
  3. Bericht der Schatzmeisterin
  4. Berichte aus den Abteilungen
  • Fußball
  • Handball
  • Faustball
  • Gymnastik
  • Tennis
  1. Satzungsänderungen (siehe Anhang)
  2. Anträge
    Uwe Beil: Einführung einer Aufwandsentschädigung für die Vereinsvorstände (Wortlaut siehe Anhang)

Pause

  1. Wahl des Versammlungs- und Wahlleiters
  2. Bericht der Kassenrevisoren
  3. Entlastung der Vorstandschaft und des Vereinsausschusses
  4. Wahl der Vorstandschaft und des Vereinsausschusses
  5. Verschiedenes

Zu Punkt 5. Satzungsänderungen

  • § 8 Mitgliederversammlung, Punkt 4: Ersetzen von „Frist von 2 Wochen“ durch „Frist von 4 Wochen“.
  • Punkt 10: Ersetzen von „1 Woche vor der Mitgliederversammlung“ durch „2 Wochen vor der Mitgliederversammlung“.
  • Am Ende von Punkt 10 einfügen: „Die Änderung der Tagesordnung durch Anträge muss spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung im „Amtsblatt der Stadt Neu-Ulm und Mitteilungsblatt für die Stadt Neu-Ulm und deren Stadtteile“ veröffentlicht werden.“

Diese drei Änderungen sind notwendig, da die bisherige Regelung Widersprüche enthält.

  • § 11 Abteilungen, am Ende von Punkt 4 einfügen: „Bei der Gründung der Abteilung wird die Abteilungsleitung zunächst vom Vereinsausschuss gewählt.“

Dieser Punkt war bisher nicht geregelt.

  • § 11 Punkt 6 ersetzen durch: „Die Einberufung der Abteilungsversammlung erfolgt analog zur Mitgliederversammlung durch die Abteilungsleitung in Absprache mit dem Vorstand.“

Die bisherige Regelung enthielt keine Ladungsfrist und keine Angabe über die Form der Ladung.

  • § 14 Haftung, Punkt 1: Ersetzen von „deren Vergütung € 500 im Jahr nicht übersteigt“ durch „deren Vergütung € 840,- im Jahr nicht übersteigt“.

Diese Summe ist § 31 BGB Vereinsrecht übernommen. Die bisherige Regelung ist veraltet.

Zu Punkt 6. Anträge